Autor: Harald

Coworking statt Homeoffice bei Streik u.ä.

Ein Streik beim ÖPNV kann für viele Menschen eine große Herausforderung darstellen, insbesondere wenn sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen. Viele Arbeitgeber bieten in diesen Situationen die Möglichkeit an, von zu Hause aus zu arbeiten. Doch nicht immer ist dies eine praktikable Option. Vielleicht gibt es zu Hause zu viele Ablenkungen oder es fehlt an einem geeigneten Arbeitsplatz. In solchen Fällen kann es eine gute Idee sein, in einen Coworking Space in der Nachbarschaft zu gehen. Coworking Spaces bieten oft eine professionelle Arbeitsumgebung mit schnellem Internet, Druckern und anderen Büroannehmlichkeiten. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, andere Gleichgesinnte zu treffen und sich mit ihnen zu vernetzen. Das kann zumindest eine vorübergehende, vielleicht aber auch eine längerfristige Lösung sein, um die Produktivität aufrechtzuerhalten und das Beste aus einer schwierigen Situation zu machen. Bucht euren Probetag gerne hier: https://coworking0711.de/coworking#c80

Coworking Spaces vs. Café-Arbeit: Warum sich ein Coworking Space lohnt

„Laptopverbot im Coffeeshop Silberknie„, so titelte gestern die Stuttgarter Zeitung über ein Café, das das Arbeiten mit Laptop in seinem Lokal einschränkt. Und das aus gutem Grund. Dass die Menschen mit ihren Laptops dort die Tische für andere Gäste blockieren, kommt eben nicht gut an. In diesem Blog-Artikel möchten wir die Vorteile eines Coworking Spaces gegenüber dem Arbeiten mit einem Laptop in einem Café beleuchten.

Geänderte Regelungen zur Maskenpflicht

Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Januar, einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen sind seit 31. Januar 2023 in Kraft. Dementsprechend besteht auch bei uns keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben empfehlen wir weiterhin, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat wie auch die Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.