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Geänderte Regelungen zur Maskenpflicht

Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Januar, einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen sind seit 31. Januar 2023 in Kraft. Dementsprechend besteht auch bei uns keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben empfehlen wir weiterhin, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat wie auch die Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

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