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Erinnerung an Regeln zum Infektionsschutz

Liebe Coworker:innen,

angesichts der beunruhigenden Corona-Infektionslage und aus aktuellem Anlass möchten wir euch an die bei uns geltenden Regeln zum Infektionsschutz erinnern und die von uns verfügten Maßnahmen erläutern, was wir vielleicht schon früher hätten machen sollen.

Unser Anliegen ist es, uns allen einen sicheren Arbeitsplatz zu erhalten und die Existenz von Coworking0711 über diese Pandemiezeit zu retten. Dazu benötigen wir aber die Mitwirkung jedes und jeder Einzelnen von euch.

Vieles läuft gut und ist mittlerweile eingespielt. Einiges aber gerät in Vergessenheit. Wir alle haben die Einschränkungen satt und wünschen uns mehr Nähe und Kontakt. Aber derzeit ist das eben nicht möglich.

Vorab: Wir denken uns die Regelungen, die wir für die Spaces der Coworking0711-Familie festgelegt haben, nicht aus. Wir folgen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales [1], im Folgenden als „BMAS“ zitiert. Hier werden Maßnahmen aufgeführt, die „die Anzahl ungeschützter Kontakte zwischen Personen (auch indirekter Kontakt über Oberflächen) sowie die Konzentration an luftgetragenen Viren in der Arbeitsumgebung soweit wie möglich verringern“ (BMAS S. 7). Bei einer Änderung dieses Regelwerks werden auch wir unsere Regeln anpassen.

  1. Grundsätzlich gelten auch in Arbeitskontexten die bekannten „AHA“-Regeln.
    • Maskenpflicht: Auf allen Verkehrsflächen besteht eine Maskenpflicht. Die Maske kann am Arbeitsplatz abgenommen werden, falls mindestens 1,5 m Abstand zu Anderen eingehalten werden kann. Das bedeutet z.B. auch, dass ihr, wenn ihr euch gemeinsam etwas am Rechner anschauen wollt, eine Maske tragen müsst.
    • Hygiene: Wir stellen Seifen und Handdesinfektionsmittel zur Verfügung und erwarten, dass ihr dieses Minimalhygieneangebot auch nutzt. Aber auch Tische und Arbeitsmaterialien müssen regelmäßig desinfiziert werden (auch dafür stehen Mittel zur Verfügung), nicht nur an den Flexdesks, sondern auch an den festen Arbeitsplätzen, denn die neueste Forschung hat gezeigt, dass das Virus, das sich auf Oberflächen absetzt, dort bis zu einem Monat lang überleben kann [2].
    • Abstand: Der Mindestabstand von 1,5 m muss nach Möglichkeit überall eingehalten werden. Daraus ergibt sich, dass in gemeinsam genutzten Bereichen nur eine begrenzte Anzahl von Menschen anwesend sein können. Wir haben farbige Abstandsmarkierungen angebracht, die nicht entfernt werden dürfen und die beachtet werden müssen.
  2. Um die Gefahr eines Infektionsgeschehens in unseren Coworking Spaces zu reduzieren, sehen wir uns gezwungen, auch bei niedrigen Außentemperaturen regelmäßig zu lüften, um über die Luftzirkulation eine mögliche Virenbelastung zu minimieren. Diese Maßnahme ist unserer Wahrnehmung nach weitgehend akzeptiert. Bereiche, in denen eine Luftzirkulation nicht möglich sind (wie z.B. der als Telefonkabine genutzte Vorraum zur Abstellkammer in Stuttgart-West) sollten nicht benutzt werden. (weitere Infos s. BMAS 4.2.3. S. 10)
  3. Gemeinsam genutzte Bereiche
    • Lounges: Gemeinsames Essen machen zwar Spaß, sind aber derzeit nicht angebracht. Es ist unklar, inwieweit unsere Lounges als „öffentlicher Bereich“ oder als betrieblicher Pausenraum anzusehen ist. Im ersten Fall dürfen sich dort nur Personen aus zwei Haushalten aufhalten, im letztgenannten Fall greift die Regelung der o.g. Arbeitsschutzregel: „Die Einhaltung der Abstandsregel ist in Pausenräumen und -bereichen, Teeküchen und an Kochgelegenheiten sowie in Bereitschaftsräumen und -bereichen zu gewährleisten. Maßnahmen sind insbesondere die Anpassung der Bestuhlung, das Aufbringen von Bodenmarkierungen und die gestaffelte Organisation von Arbeits- und Pausenzeiten mit dem Ziel, die Belegungsdichte zu verringern.“ (BMAS 4.2.2 (6), S. 9) Wir empfehlen deshalb, am Arbeitstisch zu essen oder gemeinsames Essen von nur wenigen Personen zeitlich versetzt zu gestalten. An den Tischen der Lounges ist unter Berücksichtigung der Abstandsregeln Platz für 3, allerhöchstens 4 Personen.
    • Meetingräume und Küchen: Die maximale Anzahl von Personen, die die Räume nutzen dürfen, ist jeweils markiert. Diese Nutzerbegrenzungen sind unbedingt einzuhalten. Falls ihr Meetings mit mehr Personen abhalten wollt, sprecht uns an und wir überlegen gemeinsam ob und wie das zu erreichen ist. Besprechungen sollten laut Arbeitsschutzregeln „auf das für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendige Maß“ begrenzt werden (BMAS 4.2.5 (1), S. 11). Und weiter: „Dabei ist angesichts der epidemischen Lage vor Ort zu prüfen, inwieweit (…) Besprechungen durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel ersetzt oder auch reduziert werden können.“ (ebd) Auch in den Meetingräumen ist die Abstandsregel einzuhalten.
  4. Weitere Maßnahmen
    • Coworking0711 ist kein herkömmliches Unternehmen mit festen Teams, sondern wir haben eine ständig wechselnde Belegschaft. Um auch die finanzielle Herausforderung bewältigen zu können – die Meetingräume können nicht mehr für Veranstaltungen und nur vereinzelt für externe Besprechungen vermietet werden und diese Mindereinnahmen wiegen schwer – halten wir unsere Räume für neue User offen. Deshalb müssen wir weitere Maßnahmen ergreifen, um uns zu schützen. Wir haben „vor dem Hintergrund der Epidemie und der Bekanntmachung desSARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BMAS gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG die bestehende Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes hinsichtlich eventuell zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.“ (BMAS 3 (1), S.6) Das bezieht sich vor allem auf von außen kommende Menschen (im Nachfolgenden „Externe“ genannt).
    • Kontaktnachverfolgung: Die Anwesenheit von registrierten Coworking-Mitgliedern wird über Cobot registriert. Alle anderen Personen, auch Besucher*innen aus dem privaten Umfeld, müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen (die Formulare liegen in den Meetingräumen aus und sind beim Team zu erhalten).
    • Es besteht für Externe eine grundsätzliche Maskenpflicht in allen Bereichen von Coworking. In den Meetingräumen können bei geschlossener Tür und unter Einhaltung des Mindestabstands die Masken abgenommen werden. Besucher*innen sind über das Regelwerk zu unterrichten.

Bitte helft uns, diese Zeit unbeschadet zu überstehen! Vielen Dank!

Harald und das Coworking Team

[1] https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=10

[2] https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-oberflaechen-desinfektion-100.html

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