Autor: Harald

Geänderte Regelungen zur Maskenpflicht

Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Januar, einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen sind seit 31. Januar 2023 in Kraft. Dementsprechend besteht auch bei uns keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben empfehlen wir weiterhin, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat wie auch die Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

Coworking for Ukraine

Wir sind als Betreiber ebenso wie die Nutzer unserer Coworking Spaces entsetzt über den Krieg in der Ukraine und setzen ein Zeichen: Coworking0711 schließt sich einer bundesweiten Aktion der German Coworking Federation an und öffnet seine Tore unentgeltlich für ukrainische Flüchtlinge. Denn: Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Menschen zur unfreiwilligen Flucht aus ihrer Heimat. Einige von ihnen brauchen neben einer Unterkunft, Kleidung, Nahrung vielleicht auch einen Platz zum Arbeiten, Lernen oder Lesen. Hier kann und will Coworking0711 helfen. Wer einen Arbeitsplatz braucht, kann sich gerne bei uns melden, wir helfen schnell und unbürokratisch.

Corona: Aktualisierung unserer Zugangsbedingungen

Am Mittwoch, den 23.2.2022 hat die Landesregierung Lockerungen und Änderungen der Corona Verordnung beschlossen, die auf die zuvor zwischen Bund und Ländern vereinbarten Rahmenbedingungen zurückgehen. Damit gilt fortan für uns wieder die 3G-Regel in der Warnstufe (geimpft, genesen oder getestet / nicht älter als 24h). Es gilt in geschlossenen Räumen aber weiterhin die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Bitte tragt die Maske auf allen Gemeinschaftsflächen. Am Arbeitsplatz mit ausreichend Abstand zu Sitznachbarn kann die Maske abgenommen werden. Alles Gute! Euer Coworking Team

Nach dem Lockdown ist vor dem Lockdown – Wie geht es weiter?

Die Hoffnung war, dass wir nach dem ursprünglich angekündigten Lockdown bis zum 10.1. am Montag, den 11.1. wieder gewohnt starten können. Doch leider entwickeln sich die Infektionszahlen nicht wie gewünscht. Nun stehen wir also vor der Fortsetzung des Lockdowns bis min. Ende Januar. Damit stehen wir vor der Frage wie es mit der Öffnung von Coworking0711 weiter gehen soll.