Coworking
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Nach dem Lockdown ist vor dem Lockdown – Wie geht es weiter?

Trotz aller Umstände hoffe ich, dass ihr gut ins Jahr 2021 gestartet seid.

Die Hoffnung war, dass wir nach dem ursprünglich angekündigten Lockdown bis zum 10.1. am Montag, den 11.1. wieder gewohnt starten können. Doch leider entwickeln sich die Infektionszahlen nicht wie gewünscht. Nun stehen wir also vor der Fortsetzung des Lockdowns bis min. Ende Januar.

Damit stehen wir vor der Frage wie es mit der Öffnung von Coworking0711 weiter gehen soll. Und da möchte ich folgendes Angebot machen:

Wir sorgen ab Montag wieder dafür, dass ab 9 Uhr geöffnet ist. Unser Teamdesk wird dann immer min. bis Mittag besetzt sein. Danach bis zum Feierabend geben wir den Space vertrauensvoll in eure Hände für diejenigen, die da sind.

D.h. ihr dürft wieder Flex-Plätze buchen und nutzen. Die Buchung erfolgt über Cobot. Die Anleitung und Links dazu findet ihr hier: https://coworking0711.de/mitgliedschaft
Wer einen festen Arbeitsplatz bzw. ein eigenes Büro und/oder einen eigenen Schlüssel hat, kann diesen wie gewohnt nutzen.
Wir werden keine neuen externen Tagestickets und vorerst auch keine neuen Mitgliedschaften zulassen sowie externe Raumbuchungen nur auf Anfrage.

ABER: Ich möchte euch dringend bitten, dennoch genau abzuwägen ob ihr unbedingt im Coworking Space arbeiten müsst. Um unsere Kontakte zu reduzieren und nicht zum Infektionsherd zu werden, sollten sich so wenig Leute wie möglich im Coworking Space aufhalten.

Und die restlichen Hygieneregeln gelten natürlich weiter. D.h. insbesondere Maskenpflicht überall außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes.

Beachtet bitte außerdem die Anordnungen und Verordnungen der Behörden, z.B. in Sachen Bewegungsradius rund um den Wohnort und Ausgangsbeschränkungen.

Und um auch räumlich verteilt dennoch zusammenbleiben zu können, werden wir ab nächster Woche wieder min. einmal ein virtuelles Treffen und/oder Coworking anbieten.

Ich hoffe, diese Regelung trifft auf eure Zustimmung. Für Rückfragen meldet euch gerne bei mir.

Viele Grüße und bleibt gesund!

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  1. Seit dem 25.1.2021 muss entsprechend der Corona-Verordnung des Landes BW künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.

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